Christoph Teichmann

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Prof. Dr. Christoph Teichmann (* 20. September 1964 in Frankenthal/Pfalz) ist Jurist und Professor der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Leben und Wirken

Nach dem Abitur 1983 in Künzelsau und dem Wehrdienst machte Teichmann bis 1986 eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Danach begann der ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit Studienaufenthalt an der University of Exeter/Großbritannien. 1992 wechselte er an die Universität Heidelberg und legte dort das Erste Juristische Staatsexamen ab. Seine Promotion zum Thema „Die Gesellschaftsgruppe im französischen Arbeitsrecht“ erfolgte 1993. Seine Referentariatszeit verbrachte er in den Landgerichtsbezirken Darmstadt und Frankfurt, sowie in Lyon/Frankreich. Er war bis 1998 Rechtsanwalt in der Kanzlei Feddersen Laule Scherzberg & Ohle Hansen Ewerwahn (heute „White & Case, Feddersen“) in Frankfurt am Main. Von 1999 bis 2004 war er Wissenschaftlicher Assistent am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht in Heidelberg, seit 2002 zugleich wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für anwaltsorientierte Juristenausbildung der Juristischen Fakultät Heidelberg. Am 15. Dezember 2004 wurde er in Heidelberg habilitiert mit der Habilitationsschrift „Binnenmarktkonformes Gesellschaftsrecht“ verbunden mit der Venia Legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung. Ab 2005 war er Hochschuldozent in Heidelberg und Lehrstuhlvertretung in Bielefeld, Heidelberg und Würzburg. 2006 erhielt ereinen Ruf an die Universität Greifswald.

Professor in Würzburg

Im Sommer 2007 erhielt er einen Ruf als Ordinarius auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht an die Juristische Fakultät der Universität Würzburg.

Forschungsgebiete

Sein wissenschaftliches Interesse gilt dem Recht der europäischen Niederlassungsfreiheit, GmbH-Recht in nationaler und europäischer Perspektive, Recht der Aktiengesellschaft und der unternehmerischen Mitbestimmung unter dem Einfluss europäischer Entwicklungen sowie dem Anwaltsvertrag und der Methodik der anwaltlichen Vertragsgestaltung.

Siehe auch

Weblinks

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