Bezirksgericht der amerikanischen Militärregierung

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Das Bezirksgericht der amerikanischen Militärregierung war die judikative Macht in der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland.

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen 1948 und 1955 wirkten US-Gerichte auf deutschem Boden. Die amerikanische Zone war in elf Bezirksgerichtsgebiete aufgeteilt, eines hatte seinen Sitz in Würzburg.

Verantwortungsbereich

Die Gerichte waren für alle Zivilrechtsfragen zuständig, in denen amerikanische Militärangehörige als einer der Rechtsparteien auftraten. Im Strafrecht konnten sie alle Fälle an sich ziehen und dabei Strafen bis zur Todesstrafe aussprechen. Die Bezirksgerichte waren mit einem Bezirksrichter und mehreren Polizeirichtern besetzt. Sie entschieden in kleineren Fällen als Einzelrichter und ansonsten in Spruchkammern aus drei Richtern. Das Berufungsgericht bestand aus einem Vorsitzenden und acht Richtern.

Ende der amerikanischen Gerichtsbarkeit

Aufgrund von Gesetz Nr. 20 von 1951 wurden die elf Bezirksgerichte durch ein einziges Amerikanisches Gericht mit sieben Bezirken ersetzt, das Bezirksgericht Würzburg aufgelöst und das Berufungsgericht nach Frankfurt am Main verlegt. Mit den Pariser Verträgen endeten 1955 die Vorschriften des Besatzungsstatuts, und die Gerichte der amerikanischen Militärregierung in Deutschland beendeten ihre Tätigkeit.

Siehe auch

Weblinks

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