Universitätsrat
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Der Universitätsrat ist ein beratendes und entscheidendes Gremium der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Einordnung der Kompetenzen
Die Universität wird von einem Präsidium geleitet. Ihm zur Seite stehen der Universitätsrat und die Erweiterte Hochschulleitung. Weitere zentrale Gremien sind der Senat und die Zentralen Ausschüsse. Wichtige Angelegenheiten innerhalb der einzelnen Fakultäten werden durch Fakultätsräte entschieden.
Geschichte
Am 1. Oktober 2007 war das neu gegründete Organ zum ersten Mal zusammengetreten. Eine Novelle im Bayerischen Hochschulgesetz hatte das Gremium im Artikel 26 festgelegt. 2013 wurde er von „Hochschulrat der Universität“ in „Universitätsrat“ umbenannt und auf zehn Mitglieder erweitert.
Zusammensetzung
Acht, seit 2013 zehn, „Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis“, wie es im Gesetzestext heißt, bestimmen seitdem gemeinsam mit den acht Vertretern aus dem Senat und in Abstimmung mit der Hochschulleitung über die Geschicke der Universität.
Amtszeiten
Die Amtszeit externer Mitglieder beträgt vier Jahre, zwei Jahre sind es bei den Vertretern aus dem Senat.
Befugnisse
Der Universitätsrat kontrolliert die Hochschulleitung, wählt Universitätspräsidenten und deren Stellvertreter, entscheidet über die Grundordnung und deren Änderung, über den Entwicklungsplan und die Gliederung der Hochschule, sowie über die angebotenen Studiengänge.