Stromtankstellen
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Stromtankstellen (Ladesäulen, Elektrotankstellen, E-Tankstellen) für Elektrofahrzeuge in Stadt und Landkreis Würzburg.
Online-Übersichten
Das aktuelle Tankstellennetz für E-Autos mit weiteren Details zu den Ladesäulen findet man u.a. in folgenden Portalen:
Regionale Ladeverbünde und Betreiber
Neben einzelner Ladesäulen verschiedener Betreiber, betreiben die folgenden Anbieter jeweils eine größere Anzahl von Ladesäulen in der Region. In der Regel können jedoch Ladepunkte aller Betreiber über die gängigen Roaming-Apps und -Tarife genutzt werden.
- Stadtwerke Würzburg:
Die WVV betreibt im Stadtgebiet sowie in einigen Stadtrand-Gemeinden Ladesäulen.
Hotline: 0931 36-1155
Webseite: https://www.wvv.de/de/privatkunden/energie/unser-angebot/elektromobilitaet/ladestationen/
- Ladeverbund+:
Der Ladeverbund+ (ehemals Ladeverbund Franken+) ist ein Zusammenschluss verschiedener Stadtwerke, unter anderem ENERGIE (Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung), N-ERGIE Nürnberg und ÜWS (Überlandwerk Schäftersheim).
Hotline: 0800 2340001
Webseite: https://www.ladeverbundplus.de/
- Überlandzentrale Mainfranken Lülsfeld:
Die ÜZ betreibt ihre Ladesäulen im Verbund „ladenetz.de“, in ihrem Versorgungsgebiet im Norden des würzburger Landkreises.
Hotline: 09382 - 604608
Webseite: https://www.uez.de/e-mobilitaet
Regulierung und Strategie der Stadt Würzburg
In der Stadtratssitzung vom 20. Oktober 2022 wurde die weitere Strategie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Würzburg mit Vorlage - 06/0200-4887/2022 aktualisiert und beschlossen.
Der Bau neuer Ladesäulen auf öffentlichem Grund und die damit verbundene Sondernutzung des öffentlichen Raumes sind in der Stadt Würzburg reglementiert.
Folgende Vorgaben wurden am 0 5. Juli 2018 vom Stadtrat beschlossen: [1]
4. Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
Errichtung und Betrieb von Ladestationen gehen über den Gemeingebrauch hinaus und stellen deshalb wegerechtlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Verwaltung plant, Sondernutzungen für Ladestationen in Zukunft nach folgenden Maßgaben zu erteilen:
- Prüfung der Erfordernis einer Inanspruchnahme von öffentlichem Raum: Da der öffentliche Raum ein knappes Gut ist, sollte auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur primär auf privatem Grund oder halböffentlichen Flächen errichtet werden. Ist eine Nutzung solcher Flächen möglich, so wird grundsätzlich keine Nutzung des öffentlichen Raumes erlaubt.
- Prüfung der Notwendigkeit im Hinblick auf die Versorgungslage mit Ladeinfrastruktur: Grundsätzlich soll eine zusätzliche Inanspruchnahme von öffentlichem Raum für Ladeinfrastruktur nur dort erfolgen, wo ein entsprechender Bedarf vorliegt. Im Umkreis von 500 m um bestehende öffentliche Ladestationen und alle Mobilstationen, die sukzessive mit Ladestationen ausgestattet werden, sollen deshalb im Regelfall keine zusätzlichen Sondernutzungserlaubnisse für Ladestationen auf öffentlichem Grund erteilt werden.
- Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist nur möglich, wenn keine anderen gewichtigen Belange entgegenstehen (Einvernehmen mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange).
- Auflage bei der privaten Errichtung einer Ladestation im öffentlichen Raum, ist die vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bundes an eine öffentliche Ladeinfrastruktur (siehe LSV Ladesäulenverordnung).
- Die Ladestation muss rund um die Uhr offen zugänglich sein und sowohl spontane als auch vertragsbasierte Ladevorgänge, etwa die Nutzung von E-Roaming, akzeptieren.
Siehe auch
Quellen
- Main-Post: „Immer mehr Ladesäulen für Elektroautos“ (8. Oktober 2014)
- Abgleich verschiedener Stromtankstellen-Verzeichnisse (siehe Weblinks)
- Main-Post: „E-Ladestationen: Wenige kontrollieren viel“ (13. Juli 2018)
Weblinks
- wuerzburg.de: interaktive Karte mit Mobilstationen
- Stromtankstellen-Verzeichnis „GoingElectric“ (mit Forum, Elektroauto-Routenplaner, etc.)
- Stromtankstellen-Verzeichnis „Ladeatlas Bayern“ (mit Echtzeitinfo)
Einzelnachweise
- ↑ Vorlage 02/6800-9802/2019 im Bürgerinfosystem https://www.wuerzburg.sitzung-online.de/BI/vo020.asp?VOLFDNR=14095