Markt (Begriffsklärung)

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Markt kann für verschiedene Sachverhalte stehen:

  • Gemeindeklassifizierung einiger Orte im Landkreis Würzburg (Besonderheit des bayerischen Kommunalrechts. Dies hat nichts mehr mit dem mittelalterlichen Recht zu tun, regelmäßig Märkte abhalten zu können. Er bescheinigt heute dem Ort eine gewisse Bedeutung für die umliegenden Gemeinden, etwa durch zentrale Lage, Größe oder den Sitz von überörtlichen Einrichtungen wie Schulen, Kliniken).


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