Stromtankstellen
Stromtankstellen (Ladesäulen, Elektrotankstellen, E-Tankstellen) für Elektrofahrzeuge in Stadt und Landkreis Würzburg.
Inhaltsverzeichnis
Online-Übersichten
Das aktuelle Tankstellennetz für E-Autos mit weiteren Details zu den Ladesäulen findet man u.a. in folgenden Portalen:
Regionale Ladeverbünde
Ladeverbund+
Der Ladeverbund+ (ehemals Ladeverbund Franken+) ist ein Zusammenschluss verschiedener Stadtwerke, unter anderem ENERGIE (Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung), N-ERGIE AG Nürnberg und ÜWS (Überlandwerk Schäftersheim).
- Hotline: 01802713538
- Webseite: https://www.ladeverbundplus.de/
Stadtwerke Würzburg
Die WVV betreibt im Stadtgebiet sowie in einigen Stadtrand-Gemeinden Ladesäulen.
- Hotline: 0931 36-1155
- Webseite: https://www.wvv.de/de/privatkunden/energie/unser-angebot/elektromobilitaet/ladestationen/
In Planung oder in Bau
Die folgenden Ladepunkte in Stadt und Landkreis Würzburg sind momentan in konkreter Planung oder im Bau.
Standort | Info | Datum Veröffentlichung | Geplante Inbetriebnahme | Quelle |
---|---|---|---|---|
Höchberg | Die Gemeinde möchte eine weitere Stromtankstelle errichten. | 18.11.13 | unbekannt | Mainpost online, RIS Gemeinde Höchberg |
Höchberg | Eine „Mobilitätsstation“ soll gebaut werden. Weitere Standorte werden geprüft. | 14.02.17 | Im Haushaltsjahr 2017 | RIS Gemeinde Höchberg |
Würzburg Neubau der Umweltstation der Stadt Würzburg |
Die neue Umweltstation soll auch eine Ladesäule bekommen. | April 2017 | mit Neubau | Mündliche Aussage eines Mitarbeiters der Stadt |
Sommerhausen | WVV hat Förderzusage erhalten. | 09.08.17 | unbekannt | Pressemitteilung der WVV |
Randersacker | WVV hat Förderzusage erhalten. | 09.08.17 | unbekannt | Pressemitteilung der WVV |
Margetshöchheim | WVV hat Förderzusage erhalten. | 09.08.17 | unbekannt | Pressemitteilung der WVV |
Höchberg | WVV hat Förderzusage erhalten. (Evtl. doppelte Nennung, siehe oben.) | 09.08.17 | unbekannt | Pressemitteilung der WVV |
Würzburg Bauhof, Innere Aumühlstraße |
Eine Ladesäule im Parkplatzbereich. | 16.11.17 | 2018 | Entwurf des Haushaltsplans 2018 (S. 140) im Bürgerinfosystem online |
Würzburg Zellerau |
WVV Ladesäule in Abstimmung. Beschluss des Stadtrates. |
März 2018 12.03.19 |
unbekannt | Vortrag der WVV Bürgerinfosystem online |
Würzburg Klostergasse (vormals Franziskanerplatz) |
WVV Ladesäule in Abstimmung. Beschluss des Stadtrates. |
März 2018 12.03.19 |
Mitte 2019 | Vortrag der WVV Bürgerinfosystem online Bürgerinfosystem online |
Würzburg Parkplatz Kreuzung Zeller- Frankfurter- Höchberger Straße (vormals im Umfeld der Talavera) |
Beschluss des Stadtrates. | 12.03.19 | Mitte 2019 | Bürgerinfosystem online Bürgerinfosystem online |
Würzburg Friedenstr. |
Beschluss des Stadtrates. | 12.03.19 | Mit Sanierung | Bürgerinfosystem online |
Es wurden von den Stadtwerken Würzburg Vorplanungen und Förderanträge für zusätzliche 40 Ladepunkte (bisher je 2 Ladepunkte pro Ladesäule) abgeschlossen. Die geplanten Standorte befinden sich im Umfeld weiterer Mobilstationen (u.a. Neubaustraße, Sanderring, Wagnerplatz) und anderen zentralen Orten (wie Heizkraftwerk, Umweltstation, Talavera). In Abhängigkeit der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung als Fördermittelgeber wird derzeit davon ausgegangen, dass hiervon etwa 20 Ladepunkte bis Ende 2019 in Betrieb genommen werden können. (Stand 5. Juli 2018) [1]
Im Kundenmagazin 1/2019 vom April 2019 veröffentlichte die WVV eine Karte ihrer aktuellen Aktivitäten Link.
Die Verwaltung der Stadt Würzburg wurde beauftragt, den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Umfeld bestehender und geplanter Mobilstationen sowie an geeigneten Standorten aller Stadteile (zunächst Zellerau, Grombühl, unteres Frauenland) zu betreiben und dem Stadtrat regelmäßig Bericht zu erstatten. [2]
Förderung
Der Bau neuer öffentlicher Lademöglichkeiten wird mit verschiedenen Förderprogrammen gefördert.
Die WVV hat hierzu am 03.08.2017 einen Förderbescheid für 14 Ladestandorte mit insgesamt 30 Ladepunkten über den ersten Förderaufruf des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur des BMVI erhalten. Quelle: Pressemitteilung der WVV.
Die WVV hat weiterhin am 27.07.2018 einen Förderbescheid für weitere 28 Ladesäulen über den zweiten Förderaufruf des bayerischen Programms "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" erhalten. Quelle: Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie.
Ob die WVV sich auch für den dritten Förderaufruf des bayerischen Programms oder den zweiten Aufruf des Bundesprogramms beworben hat, ist noch nicht bekannt.
Regulierung
Der Bau neuer Ladesäulen auf öffentlichem Grund und die damit verbundene Sondernutzung des öffentlichen Raumes sind in der Stadt Würzburg reglementiert.
Folgende Vorgaben wurden am 05.07.2018 vom Stadtrat beschlossen:[1]
4. Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
Errichtung und Betrieb von Ladestationen gehen über den Gemeingebrauch hinaus und stellen deshalb wegerechtlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Verwaltung plant, Sondernutzungen für Ladestationen in Zukunft nach folgenden Maßgaben zu erteilen:
- Prüfung der Erfordernis einer Inanspruchnahme von öffentlichem Raum: Da der öffentliche Raum ein knappes Gut ist, sollte auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur primär auf privatem Grund oder halböffentlichen Flächen errichtet werden. Ist eine Nutzung solcher Flächen möglich, so wird grundsätzlich keine Nutzung des öffentlichen Raumes erlaubt.
- Prüfung der Notwendigkeit im Hinblick auf die Versorgungslage mit Ladeinfrastruktur: Grundsätzlich soll eine zusätzliche Inanspruchnahme von öffentlichem Raum für Ladeinfrastruktur nur dort erfolgen, wo ein entsprechender Bedarf vorliegt. Im Umkreis von 500 m um bestehende öffentliche Ladestationen und alle Mobilstationen, die sukzessive mit Ladestationen ausgestattet werden, sollen deshalb im Regelfall keine zusätzlichen Sondernutzungserlaubnisse für Ladestationen auf öffentlichem Grund erteilt werden.
- Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist nur möglich, wenn keine anderen gewichtigen Belange entgegenstehen (Einvernehmen mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange).
- Auflage bei der privaten Errichtung einer Ladestation im öffentlichen Raum, ist die vollständige Einhaltung der Vorgaben des Bundes an eine öffentliche Ladeinfrastruktur (siehe LSV Ladesäulenverordnung).
- Die Ladestation muss rund um die Uhr offen zugänglich sein und sowohl spontane als auch vertragsbasierte Ladevorgänge, etwa die Nutzung von E-Roaming, akzeptieren.
Siehe auch
Quellen
- Main-Post: „Immer mehr Ladesäulen für Elektroautos“ (8. Oktober 2014)
- Abgleich verschiedener Stromtankstellen-Verzeichnisse (siehe Weblinks)
- Main-Post: „E-Ladestationen: Wenige kontrollieren viel“ (13. Juli 2018)
Weblinks
- wuerzburg.de: interaktive Karte mit Mobilstationen
- Stromtankstellen-Verzeichnis „GoingElectric“ (mit Forum, Elektroauto-Routenplaner, etc.)
- Stromtankstellen-Verzeichnis „Ladeatlas Bayern“ (mit Echtzeitinfo)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Vorlage - 02/6800-8935/2018 im Bürgerinfosystem https://www.wuerzburg.sitzung-online.de/BI/vo020.asp?VOLFDNR=9809
- ↑ Vorlage 02/6800-9802/2019 im Bürgerinfosystem https://www.wuerzburg.sitzung-online.de/BI/vo020.asp?VOLFDNR=14095