Datei:Gesangverein Concordia Rottenbauer Protokoll 19230407.jpeg
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Beschreibung
Protokoll des Gesangvereins Concordia Rottenbauer vom 7. April 1923
„2. Wurde beschlossen, dass bis zum 27. Mai jedes Mitglied an den Gesangsproben teilzunehmen hat. Entschuldigungen müssen bis spätestens ½ 9 Uhr schriftlich beim Vorstand vorliegen. Über die Berechtigung des Entschuldigungsgrundes entschließt der Ausschuß. Bei jedesmaligem Fehlen hat das betreffende Mitglied 2000 Mark in die Vereinskasse zu bezahlen.“
Der Eintrag unter Punkt 2 erweckt den Eindruck, dass Fehlen bei den Chorproben damals scharf sanktioniert wurde. Allerdings ist es so, dass das Jahr 1923 als „Hyperinflationsjahr“ gilt und 2000 Mark bereits Anfang April nur noch (grob umgerechnet) 10 EUR Wert besaßen; im Sommer konnte man sich dafür vielleicht noch ein Brot kaufen, im Herbst war das Geld praktisch gar nichts mehr wert.
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| aktuell | ★ Bestätigte Version 17:34, 22. Mär. 2026 | 1.404 × 955 (576 KB) | Wolfgang (Diskussion | Beiträge) | Protokoll des Gesangvereins Concordia Rottenbauer vom 7. April 1923 „2. Wurde beschlossen, dass bis zum 27. Mai jedes Mitglied an den Gesangsproben teilzunehmen hat. Entschuldigungen müssen bis spätestens ½ 9 Uhr schriftlich beim Vorstand vorliegen. Über die Berechtigung des Entschuldigungsgrundes entschließt der Ausschuß. Bei jedesmaligem Fehlen hat das betreffende Mitglied 2000 Mark in die Vereinskasse zu bezahlen.“ Der Eintrag unter Punkt 2 erweckt den Eindruck, dass Fehlen bei d… |
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