Josef von Held

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Hofrat Prof. Dr. Dr. Josef von Held (* 9. August 1815 in Würzburg; † 19. März 1890 ebenda) war Philosoph, Jurist und lehrte als Rechtsprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Familiäre Zusammenhänge

Josef Held war der Vater des Juristen und Volkswirts Adolf Held.

Leben und Wirken

Held studierte in München,Heidelberg und Erlangen Philosophie und Rechtswissenschaften. 1839 promovierte er an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Universität Erlangen in Philosophie, anschließend erfolgte die Habilitation und Tätigkeit als Privatdozent.

Professor in Würzburg

1841 wurde Held zunächst außerordenlicher, ab 1843 ordentlicher Professor für deutsches Privatrecht, bayerisches Landrecht und Lehensrecht an der Universität Würzburg, 1851 auch deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte, danach zusätzlich deutsches und bayerisches Staatsrecht. 1872 kam noch Rechtsphilosophie und Völkerrecht hinzu.

Rektor der Universität Würzburg

Held war Rektor der Universität von 1882 bis 1883.

Publikationen

  • 1839: Die eheliche Errungenschaft nach den Volksrechten und Rechtsbüchern des Mittelalters
  • 1844: Grundriss für akademische Vorträge über gemeines deutsches Privatrecht
  • 1868: Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts oder Institutionen des öffentlichen Rechts
  • 1872: Die Verfassung des deutschen Reiches

Ehrungen und Auszeichnungen

Siehe auch

Quellen

  • Andreas Röpke: Die Würzburger Juristenfakultät von 1815 bis 1914. Rechtsstudium und Rechtslehre in Würzburg zwischen Restaurierung und Erstem Weltkrieg (= Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften. Bd. 27). Ergon Verlag, Würzburg 2001, ISBN: 3-935556-77-2

Weblinks

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