Peter von Papius

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Prof. Dr. Peter von Papius (auch; Pape, Papen) (* 1556; † 26. August 1626 in Würzburg) war Kirchenrechtler und Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Herkunft

Peter entstammt der westfälischen Erbsälzerfamilie von Papen. Sein Sohn Peter Christian Franz von Papius wird später würzburgischer Kanzler.

Leben und Wirken

Der Gutsbesitzer aus Scheidingen studierte Rechtswissenschaft in Köln und Leuven/Flandern und promovierte in beiden Rechten. Zunächst war er Lizentiat in Masseyk/Provinz Limburg.

Professor in Würzburg

1604 wurde er Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg und 1619 fürstbischöflicher Rat. Ab 1612 lehrte er auch Römisches Recht und wird als „Professor primarius“ bezeichnet. Er latinisierte, dem Trend der akademischen Familien folgend, seinen Namen und übernahm die Änderung seines Namens in Papen, sondern auch den nunmehr im Adel aufkommende Namenszusatz „von“ und hieß nunmehr Peter von Papen genannt Papius. Er lehrte zunächst die Pandekten [1], ab 1612 auch Römisches Recht. Als fürstbischöflicher Rat nahm er an den Sitzungen des Collegium Advocatorum am 20. März 1619 teil. Den Lehrstuhl hatte er bis zu seinem Ableben inne.

Siehe auch

Quellen

  • Heinzjürgen N. Reuschling: Die Regierung des Hochstifts Würzburg 1495-1642. Echter Verlag, Würzburg 1984, S. 206 f., S. 357, ISBN: 3-429-00804-2

Weblinks

Erklärungen

  1. Pandekten sind eine spätantike Zusammenstellung aus den Werken römischer Rechtsgelehrter der klassischen Zeit zu einem Lehrbuch.
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