Mantelsonntag

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Mantelsonntag mit Allerheiligenmesse 2023

Der Mantelsonntag ist ein verkaufsoffener Sonntag in Würzburg, der traditionell am letzten Sonntag im Oktober stattfindet. Zeitgleich findet deshalb auch die Allerheiligenmesse (auch Häfelesmesse genannt) auf dem Marktplatz statt.

Geschichte

Die Veranstaltung geht zurück auf die 1930er Jahre. Der Landbevölkerung, die wegen ihres landwirtschaftlichen Betriebs nicht während der Woche einkaufen konnte, sollte an diesem Sonntag die Gelegenheit gegeben werden, ihre Winterkleidung zu kaufen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Würzburg vor allem vor Weihnachten mehrere verkaufsoffene Sonntage, da für viele der Samstag ein normaler Arbeitstag war. In den 1960er Jahren wurde das Angebot auf den 2. Sonntag der Kiliani-Messe im Juli und eben den Mantelsonntag, der 1. Sonntag der Allerheiligenmesse, gekürzt.

Anfang der 1980er Jahre kam in Würzburg von Seiten der Gewerkschaften Widerstand gegen die verkaufsoffenen Sonntage, mehrere Betriebsräte in großen Würzburger Firmen stimmten der Mehrarbeit nicht zu. Der Vorstand des Würzburger Einzelhandels beschloss im März 1982 einstimmig, die verkaufsoffenen Sonntage einzustellen.

Im September 1996 stimmte der Stadtrat auf eine Initiative der Würzburger Kleidergeschäfte und des Förderkreises „Würzburg macht Spaß“ hin mit 11:6 Stimmen einer Wiedereinführung des Mantelsonntags zu.

Mantelsonntag 2020

Die Stadt Würzburg hatte sich die Abwägung, ob in Zeiten von Corona ein verkaufsoffener Mantelsonntag rechtlich und tatsächlich stattfinden kann, nicht leicht gemacht. Anfang September 2020 teilte man den Partnern vom Stadtmarketing „Würzburg macht Spaß e.V.“ (WümS) und dem Handelsverband Bayern (HBE), die Entscheidung mit: Für die geplanten Besuchermagnete „Familienmesse mit Themenwelten“ und „verkaufsoffener Mantelsonntag“ in der Innenstadt sehe man bei allem Wohlwollen keine Genehmigungsgrundlage. [1]

Traditioneller Mantelsonntag seit 2020 in neuer Form

Im Jahr 2020 musste der Würzburger Stadtrat die ausgelaufene städtische Satzung anpassen und aufgrund des § 14 LadSchlG eine Änderung für den Mantelsonntag in Würzburg beschließen.

Nach aktueller Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Öffnung von Geschäften und Verkaufstätigkeiten am Sonntag nur aufgrund einer anlassgebenden Veranstaltung und nur im Umfeld dieser für einen Zeitraum von 5 Stunden zulässig. Für Würzburg heißt dies, dass die Ladenöffnung am Mantelsonntag von 13.00 bis 18.00 Uhr zwar gestattet, aber ausschließlic auf den Stadtkern begrenzt ist. Zudem mus die anlassgebende Allerheiligenmess um verschiedene Angebote und Themenwelten für Familien erweitert werden.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

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