Josef Hölzl

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Prof. Dr. Josef Hölzl (* 6. März 1901 in Neusling bei Vilshofen; † 30. September 1975 in München) war bayerischer Staatsbeamter und von 1952 bis 1960 Regierungspräsident des bayerischen Regierungsbezirks Unterfranken.

Leben und Wirken

Von 1920-1924 studierte er an der Universität München Rechtswissenschaften und wurde dort 1929 promoviert. Hölzl entschied sich für die Verwaltungslaufbahn und trat in den Dienst der Stadt München ein. Von 1928 bis 1941 war Hölzl Stadtsyndikus und bis 1945 rechtskundiger Stadtrat. Nach einjährigem Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg und freier Anwaltstätigkeit bis 1948 war er bis 1950 wiederum bei der Stadt München tätig. Von 1950 bis 1952 wurde er stellvertretender Regierungspräsident in Oberbayern.

Regierungspräsident

Auf Grund seiner anerkannten Bedeutung als Verwaltungsfachmann war Hölzl von 1952 bis 1960 Regierungspräsident in Unterfranken. Er hat sich in seiner Amtszeit besondere Verdienste um die Förderung der Wirtschaft, den Wiederaufbau der zerstörten Städte nach dem Kriege, um die Verbesserung der Schulverhältnisse und den Bau der Bundesautobahn 3 Frankfurt-Würzburg erworben.

Professor in Würzburg

An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg las er ab 1958 als Honorarprofessor sein Fachgebiet Verwaltungsrecht, insbesondere Gemeinderecht. Als Kommentator und Mitherausgeber der „Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“ machte er sich in kommunalpolitischen Kreisen einen Namen.

Staatssekretär

Am 1. November 1960 wurde er zum Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren nach Bonn berufen und dort unter anderem für den Export zuständig. Von 1969 bis zu seinem Tode war er Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Industrie.

Siehe auch

Literaturhinweis

  • Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung: 1964, herausgegeben von Ulrich Enders, Bundesarchiv

Weblinks

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