Friedrich von Ringelmann

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Friedrich von Ringelmann

Prof. Dr. Anton Adam Friedrich von Ringelmann (* 24. Oktober 1803 in Würzburg; † 13. Januar 1870 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker. Er war als Hochschullehrer tätig und in Bayern Innenminister und später Justizminister.

Leben und Wirken

Nach dem Abitur in Würzburg studierte Friedrich von Ringelmann von 1819 bis 1824 Jura an den Universitäten in Würzburg und Heidelberg. 1824 promovierte er zum Dr. jur. mit anschließender Habilitation. 1825 ist er Privatdozent für französisches Zivilrecht an der Universität Würzburg.

Professor in Würzburg

1828 erhielt er einen Ruf auf eine außerordentliche Professur für deutsches Recht an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, die 1832 in eine ordentliche Professur gewandelt wurde. 1838 wechselte er als Oberappellationsgerichtsrat nach München und wurde 1844 Mitglied der Gesetzgebungskommission. 1848 wurde er als Ministerialrat ins Justizministerium berufen.

Staatsminister

Unter König Maximilian II. Joseph von Bayern war er von 1849 bis 1852 Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Sein Nachfolger war Theodor von Zwehl. Ringelmann und Zwehl leiteten die Vorarbeiten zu einer umfangreichen erneuerten Schulordnung für die Höheren Lehranstalten in Bayern. Friedrich von Ringelmann wurde 1854 als Nachfolger von Karl Joseph Freiherr von Kleinschrod bayerischer Minister der Justiz. 1859 wurde er abgelöst von Karl Christoph Freiherr von Mulzer (1805–1875). Danach war noch zehn Jahre lang Staatsrat ohne Dienst, bis er 1869 pensioniert wurde.

Ehrungen und Auszeichnungen

  • 1836: Ernennung zum Hofrat

Siehe auch

Quellen

  • L. Schärl: Ringelmann, Friedrich von. In: Bosls Bayerische Biographie. Hrsg. von Karl Bosl, Regensburg: Pustet, 1983, S. 635 f. (Digitalisat)

Weblinks

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