Denkmalliste des Landkreises Würzburg

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Die Denkmalliste des Landkreises Würzburg ist ein Verzeichnis von Baudenkmälern, Bodendenkmälern und bestimmten beweglichen Denkmälern im Landkreis Würzburg. Das Verzeichnis wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt.

Inhalt

Auf Grundlage der Denkmalliste sind die Denkmäler auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege im sog. „Bayerischen Denkmal-Atlas“ kartografisch dargestellt. Die Baudenkmäler und Ensembles werden flächenscharf, d.h. bis auf die Ebene eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils, Bodendenkmäler in ihrer bekannten Ausdehnung dargestellt. Zu nahezu jedem erfassten Baudenkmal sind außerdem Fotos mit der Außenansicht aufrufbar.

Baudenkmäler

Baudenkmäler sollen nachrichtlich in die Denkmalliste aufgenommen werden. Dabei wird angestrebt, dass möglichst alle Baudenkmäler Bayerns zutreffend in der Liste aufgeführt sind; deshalb wird sie laufend fortgeschrieben.

Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sollen ebenfalls nachrichtlich in die Liste eingetragen werden. Wie die Baudenkmäler stehen die Bodendenkmäler unabhängig davon unter Denkmalschutz, ob sie in die Denkmalliste eingetragen sind oder nicht.

Bewegliche Denkmäler

Bewegliche Denkmäler werden nur auf Antrag des Berechtigten oder in besonders wichtigen Fällen in die Denkmalliste eingetragen. Für eingetragene bewegliche Denkmäler gelten besondere Schutzvorschriften des DSchG. Auf bewegliche Denkmäler, die nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, sind diese Bestimmungen nicht anwendbar. Anders als bei Bau- und Bodendenkmälern ist der Eintrag in die Denkmalliste also bei beweglichen Denkmälern eine Voraussetzung für die Anwendung der besonderen Schutzvorschriften des DSchG.

Rechtliche Einordnung

Die Schutzvorschriften des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) gelten unabhängig davon, ob ein Bauwerk in der Denkmalliste steht oder nicht. Für Baudenkmäler ergeben sich deshalb aus einem Eintrag in der Denkmalliste keine unmittelbaren rechtlichen Folgen. Vielmehr dient die Liste hier in erster Linie als Hilfsmittel für die Denkmalschutzbehörden, denen die Prüfung erleichtert wird, ob für ein bestimmtes Bauwerk die Schutzvorschriften des DSchG beachtet werden müssen. Überdies ist die Denkmalliste ein wichtiges Informationsmittel für interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Eintragungen

Die Eintragung eines Bau- oder Bodendenkmals in die Liste können die jeweiligen Berechtigten, in erster Linie vom Eigentümer und die Heimatpfleger anregen. Die Eintragung eines beweglichen Denkmals können die Berechtigten beantragen; in besonders wichtigen Fällen erfolgt sie von Amts wegen. Für Anregungen oder Anträge, mit denen die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste oder die Streichung eines Denkmals aus der Liste angestrebt wird, gibt es keine Fristen. Solche Anregungen oder Anträge sind jederzeit möglich.

Einsichtnahme

Die Denkmalliste kann von jedermann und gratis während der Bürostunden im Landratsamt Würzburg bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingesehen werden.

Kontakt

Untere Denkmalschutzbehörde
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Telefon: 0931 - 8003-208

Siehe auch

Weblinks

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