Centgericht Eichelberg

Aus WürzburgWiki

Dies ist die bestätigte sowie die neueste Version dieser Seite.

Altes Rathaus in Rieden, Sitz des ehemaligen Centgerichts Eichelberg

Das Centgericht Eichelberg war eine mittelalterliche Justizbehörde im nördlichen Landkreis Würzburg bzw. Alt-Landkreis Karlstadt.

Namensgeber und Geschichte

Der Name stammt von lateinisch centum „Hundert“. Ein Zentgericht, das Gericht einer Zent, ist das Gericht einer Hundertschaft und gehen bis auf die Zeit des Fränkischen Reiches zurück. Die hohe Gerichtsbarkeit wurde im Mittelalter zunehmend an die Zehntgerichte übergeben. Sie waren im Hochmittelalter ein Instrument der Landesherrschaft, das nicht nur juristische, sondern auch zahlreiche Verwaltungsfunktionen übernahm. Ende des 13. Jahrhunderts wird erstmals urkundlich das Halsgericht der Region, das Centgericht Eichelberg, erwähnt. Der Eichelberg, ein Hügel in der Region entwickelte sich zur allgemeinen Richtstätte mit Galgen. Eine Verordnung des Hochstift Würzburg aus der Zeit um 1300 belegt, „daz kein dienstman des riches oder dises stiftes czu Wirtzburg sulle entwurten an keyn czent im herzogtum czu Franken ...“. [1]

Revision

Gegen Urteile der Zentgerichte war die Appellation an ein Gericht des Landesherrn möglich, unter bestimmten Umständen war danach noch die Appellation an das Reichskammergericht möglich.

Gerichtsbezirk

Der Bezirk eines Zentgerichts wird als Zent(e) oder Cent bezeichnet und umfasste meist zwischen zehn und dreißig Orte. Die „Cent Eichelberg“ umfasste die Dörfer: Rieden, Mühlhausen/Wern, Eßleben, Opferbaum, Bergtheim, Oberpleichfeld, Erbshausen-Sulzwiesen und Hausen b. Würzburg. Die Gemeinde Bergtheim stellte für dieses Halsgericht zwei Schöffen, deren Amt in deren Familien vererbt wurde. Um 1800 sollen noch Reste des Galgens auf dem Eichelberg zu sehen gewesen sein. An den Grenzen zu benachbarten Gerichtsbezirken wurden Zentsteine zur Markierung errichtet.

Sitz des Gerichts

Sitz des Centgerichts war von 1686 bis 1731 das Alte Rathaus in Rieden. Danach wurde das Centgericht Eichelberg mit dem Centgericht Arnstein vereinigt und dorthin verlegt.

Siehe auch

Quellen

  • Christiane Birr: Konflikt und Strafgericht. Der Ausbau der Zentgerichtsbarkeit der Würzburger Fürstbischöfe zu Beginn der frühen Neuzeit (= Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas. Bd. 5). Böhlau, Köln u. a. 2002, ISBN: 3-412-16201-9.
  • Hermann Knapp (Hrsg.): Die Zenten des Hochstifts Würzburg. Ein Beitrag zur Geschichte des süddeutschen Gerichtswesens und Strafrechts. I. Band, Guttentag, Berlin 1907, S. 300 (Online Version).

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Staatsarchiv Würzburg, Standbuch 825, S. 372

Kartenausschnitt

Die Karte wird geladen …
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von WürzburgWiki. Durch die Nutzung von WürzburgWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.