Bischöflicher Stuhl

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Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg ist ein Vermögensbestandteil der Diözese zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben und juristisch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Geschichte

Eine kirchliche Vermögensverwaltung im Bistum Würzburg gibt es seit den Anfängen des Bistums im 8. Jahrhundert. Der Bischöfliche Stuhl zu Würzburg entwickelte sich nach dem Ende des Hochstifts Würzburg und der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts.

Zweck

Der Bischöfliche Stuhl soll dem Bischof einen finanziellen Rückhalt sichern, damit er seine umfassende Sorge für die geordnete Durchführung seiner Aufgaben (Verkündigung, Liturgie und sozial-karitative Aufgaben) nachhaltig und kontinuierlich erfüllen kann. Das Amt des Bischofs und die Vermögensträgerschaft sind dabei miteinander gekoppelt, das bedeutet, inhaltlich kann der Bischöfliche Stuhl als vermögensrechtlicher Anhang des Bischofsamtes angesehen werden und wirkt ähnlich einer Stiftung.

Verwaltung

Der Bischöfliche Stuhl wird von der Bischöflichen Finanzkammer verwaltet. Das geschieht nach Maßgabe des Bischofs von Würzburg unter Beachtung der kirchenrechtlichen Bestimmungen. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat genehmigt den Haushalt des Bischöflichen Stuhls. Der Bischöfliche Stuhl wird außerdem jährlich einer freiwilligen Prüfung durch eine externe unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

Finanzierung

Der Bischöfliche Stuhl ist Vermögensträger zahlreicher Immobilien im Diözesangebiet. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude wie das Bischöfliche Ordinariat und das Bischofshaus, Bildungshäuser wie das Exerzitienhaus Himmelspforten, Seniorenheime wie das Seniorenzentrum St. Thekla, Schulen wie das Vinzentinum. Hinzu kommen Wohnimmobilien und landwirtschaftliche Nutzflächen. Aus den Mieteinnahmen dieser Immobilien sowie aus deren Zinsen, Dividenden und Grundstücksverkäufen erwirtschaftet der Bischöfliche Stuhl seine Erträge.

Neuordnung

Zum 1. Juli 2020 erfolgte eine Neuordnung des Bischöflichen Stuhls hinsichtlich Transparenz und Kontrolle. Dabei erfolgt eine Trennung zwischen der Verwaltung des Vermögens der Diözese und des Vermögens des Bischöflichen Stuhls. Organe der Körperschaft Bischöflicher Stuhl zu Würzburg sind der Diözesanbischof, der Verwalter sowie der Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls zu Würzburg. Aufgrund historischer und kirchenrechtlicher Entwicklungen kommt dem Bischöflichen Stuhl zu Würzburg gegenwärtig und künftig vorwiegend die Aufgabe der Bereitstellung freier Mittel für pastorale und caritative Aufgaben in der Diözese zu. Außerdem gewährt die Körperschaft dem Bischof von Würzburg Wohnung und Amtsräume für die Dauer seiner Amtszeit. Zudem kann der Bischöfliche Stuhl juristischen Personen, insbesondere der Diözese Würzburg, finanzielle und/oder sachliche Mittel beschaffen oder zur Verfügung stellen, wenn diese den oben genannten kirchlichen Zwecken dienen.

Siehe auch

Weblinks

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